Dipl.- Ing. Architekt • Bernd Hälbig • Wendener Strasse 89 • 32545 Bad Oeynhausen • Fon: o5731- 25 44 88 • Fax: o5731- 25 44 77 • Mail: info(at)haelbig-architekten.de • © 10/2022
Leistungsspektrum:
Unser Leistungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite des modernen Hochbaus. Angefangen von individuellen Um- und Anbauten im Privathausbereich, über die Planung und Ausführung von Wohn- und Geschäftshäusern, bis hin zur Realisierung von Projekten im Industriebau wird der gesamte Leistungsumfang der HOAI, abgestimmt auf die spezifischen Wünsche und Vorstellungen der Bauherren, angeboten
Die Kombination von CAD-gestützen Planungen mit aktuellsten Techniken der Bauausführung ermöglichen uns die Realisierung von Entwürfen, die modernsten Anforderungen an Raum und Gestalt von Gebäuden sowohl in konstruktiver, als auch in gestalterischer Hinsicht entsprechen.
Umfang der Architektenleistungen:
In § 15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Werkplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Die Summe dieser neun Phasen ergibt 100% der Architektenleistung
Die oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt.
Der Schwierigkeitgrad der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt.
Für den privaten Bauherren sind vorwiegend die Zonen III und IV von Bedeutung,
Zone III gilt für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung,
Zone IV für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau, oder bei planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.
Anrechenbare Baukosten:
Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber z. B. Grundstückspreis/ Erschließungskosten.
Hieraus ergibt sich die Grundlage des Architektenhonorars.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung,den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe selbst fest.
Architektenhonorar:
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt.
Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an.
Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: "Der Architekt wirbt mit seiner Leistung"
Was tun wir für unsere Bauherren?